Die MAZ berichtete über den Antrag der AFD, der künftig sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau jeglicher Art verbieten wollte.
Wegen rechtlicher Bedenken haben WIR! uns am 28. Juni 2021 unter Vorbehalt einer Prüfung durch unseren Bürgermeister an die Kommunalaufsicht des Landkreises gewandt.
Nunmehr teilt die Aufsicht mit, dass die Intention des Antrages der AFD ins Leere geht, weil der Entwurf der Geschäftsordnung auf den der Antrag der AFD zweifellos abzielte, in die Ausschüsse verwiesen wurde.
Im Schreiben vom 8. Juli 2021 teilt die Kommunalaufsicht des Landkreises des Weiteren mit: „Die Gemeindevertretung hat nunmehr die Möglichkeit, die Geschäftsordnung in einer Form zu beschließen, welche der grundgesetzlich garantierten Gleichbehandlung von Frauen und Männern auch sprachlich die gebotene Bedeutung beimisst“.
Damit ist der Weg frei, u. a. auch der Änderung gerecht zu werden, dass die Gemeinde Bestensee seit 2019 eine Vorsitzende der Gemeindevertretung hat, die nun mal kein „Vorsitzender“ ist.
Bei der Gelegenheit wurde seitens der Kommunalaufsicht festgestellt, dass unsere Gemeinde entgegen § 18 Absatz 2 der Kommunalverfassung Brandenburg keine Gleichstellungsbeauftragte hat.
Demnächst wird diesem Umstand nun Rechnung getragen werden. Bestensee wird also in Sachen Gleichstellung vorwärtsgehen.
Das ist ein großer Erfolg!