🚦Antrag zur Schulwegsicherung
Zur Schulwegsicherung stellen WIR! den Antrag, dass die Gemeindevertretung die Freigabe der im Haushalt eingestellten Mittel für das Schulwegekonzept beschließen soll.
Die Verwaltung soll der Erstellung des Schulwegekonzepts auf der Grundlage des vorliegenden Schulwegeplans (Niederschrift OA vom 14.6.2022) oberste Priorität beimessen.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Mittel im Haushalt zu berücksichtigen und die empfohlenen Maßnahmen zur Schulwegsicherung umzusetzen.
Die Schulwegsicherung kann nicht mehr aufgeschoben werden. Es ist ein ganzheitliches, strukturierten Betrachten und Vorgehen unerlässlich, da mehrere Wohngebiete in der Gemeinde mit den benannten Gefahrenstellen betroffen sind: u.a.
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- Verkehrsknotenpunkt B246 – Am See – Am Glunzbusch als Anschluss des Wohngebiets Fischerei an das Hauptstraßennetz B246
- Bereich der Paul-Gerhard-Straße auf eine Querung über eine Mittelinsel oder eine alternative Querung zu prüfen.
- weitere Gefahrenstellen sind z. B.
- Kreuzung Franz Mehring-Str. / Paul Gerhard-Str. / Lerchenweg
- Wohngebiet Im Wustrocken
- Menzelstraße
- Goethestraße
- Kreuzung Motzener Straße / Eichhornstraße
- Zeesener Straße
- Waldstraße
- Puschkinstraße
Für die Genehmigung der Maßnahmen im Verkehrsraum ist die Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern zuständig. Da es sich hier um einen Eingriff in den fließenden Verkehr handelt, bedarf es für die Umsetzung der Maßnahmen guter Begründungen und eines Konzeptes. Aus diesem Grund bildet zunächst das Schulwegekonzept die Basis zur Beantragung und schlussendlich erfolgreichen Umsetzung weiterer Maßnahmen.
Die entsprechenden Mittel für das Schulwegekonzept sind bereits im Haushalt eingestellt.